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Fachdisziplin

Ernährungsberatung bei Dysphagie

Die Ernährungsberatung sorgt dafür, dass trotz Schluckstörung genügend Energie, Eiweiss und Flüssigkeit sicher aufgenommen werden. Sie erkennt eine drohende Mangelernährung früh und entwickelt einen individuellen Ernährungsplan – abgestimmt auf die passende IDDSI-Konsistenz.

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Was macht die Ernährungsberatung?

Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater (in der Schweiz mit anerkanntem Abschluss, meist SVDE-registriert) sind Fachpersonen für die ernährungsmedizinische Betreuung. Bei Dysphagie stehen sie vor einer doppelten Aufgabe: Die Kost muss sicher (in der richtigen Konsistenz) und zugleich ausreichend nährstoffreich sein.

Denn wer schlechter schluckt, isst und trinkt oft weniger – das Risiko für Mangelernährung und Austrocknung steigt. Die Ernährungsberatung schliesst diese Lücke und arbeitet dabei eng mit Logopädie, Ärzteschaft, Pflege und Diätküche zusammen.

Bedarf erfassen

Ernährungsrisiko und Nährstoffbedarf bestimmen.

Plan erstellen

Sichere Konsistenz mit ausreichend Energie verbinden.

Verlauf begleiten

Gewicht und Zufuhr kontrollieren, Plan anpassen.

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Assessment – Bedarf und Risiko erfassen

Am Anfang steht die Standortbestimmung: Wie hoch ist das Ernährungsrisiko, und wie gross ist die Lücke zwischen Bedarf und tatsächlicher Zufuhr?

Ernährungsscreening

Zu Beginn steht ein strukturiertes Screening auf Mangelernährung – etwa mit dem «Nutritional Risk Screening» (NRS-2002) im Spital oder dem «Mini Nutritional Assessment» (MNA) bei älteren Menschen. So wird früh erkannt, wer ein Ernährungsrisiko trägt.

Ernährungsassessment

Gewichtsverlauf, Body-Mass-Index, Nahrungsmenge, Beschwerden und Laborwerte ergeben ein genaues Bild. Daraus leitet die Ernährungsberatung ab, wie gross die Lücke zwischen Bedarf und tatsächlicher Zufuhr ist.

Energie- und Eiweissbedarf

Der individuelle Bedarf wird berechnet – als Richtwert gelten rund 25–30 kcal und etwa 1.0–1.5 g Eiweiss pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Bei Krankheit, Wunden oder Untergewicht steigt der Bedarf zusätzlich.

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Massnahmen – genug Nährstoffe trotz kleiner Mengen

Ziel ist, den Bedarf auch dann zu decken, wenn nur wenig gegessen werden kann. Die Massnahmen werden schrittweise kombiniert.

Anreicherung – mehr Nährstoffe im gleichen Teller

Wenn nur kleine Mengen gegessen werden, zählt jeder Bissen. Speisen werden energie- und eiweissreich angereichert, ohne das Volumen stark zu erhöhen – die Textur bleibt nach IDDSI sicher.

  • Rahm, Butter, Öl und Nussmus einarbeiten
  • Eiweisspulver oder Magermilchpulver untermischen
  • Vollfettprodukte statt magerer Varianten wählen

Trinknahrung (ONS)

Bilanzierte Trinknahrung («oral nutritional supplements») liefert konzentriert Energie, Eiweiss und Mikronährstoffe. Sie gibt es in verschiedenen Konsistenzen und lässt sich bei Bedarf zusätzlich andicken.

  • Hochkalorische Drinks zwischen den Mahlzeiten
  • Konsistenz an die IDDSI-Stufe anpassen
  • Geschmack und Temperatur nach Vorliebe variieren

Bedarfsdeckung sichern

Reichen orale Massnahmen nicht aus, werden weitere Wege geprüft – immer im Behandlungsteam und abgestimmt auf Wunsch und Prognose der betroffenen Person.

  • Mehrere kleine, energiedichte Mahlzeiten
  • Flüssigkeitszufuhr im Blick behalten
  • Bei Bedarf Sondenernährung im Team besprechen
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Verlaufskontrolle & Zusammenarbeit

Ein Ernährungsplan ist nie starr. Er wird laufend überprüft und im interdisziplinären Team abgestimmt.

Gewicht und Verlauf

Regelmässiges Wiegen zeigt, ob die Massnahmen greifen oder angepasst werden müssen.

Zufuhr dokumentieren

Ess- und Trinkprotokolle machen sichtbar, wie viel tatsächlich ankommt.

Ziele nachjustieren

Bedarf, Konsistenz und Vorlieben ändern sich – der Plan wird laufend angepasst.

Im Team abstimmen

Rückmeldung an Ärzteschaft, Logopädie, Pflege und Diätküche hält alle auf dem gleichen Stand.

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Der Weg zur Ernährungsberatung

In der Schweiz erfolgt eine Ernährungsberatung in der Regel auf ärztliche Verordnung. Bei einer krankheitsbedingten Indikation – dazu zählt die Dysphagie mit Risiko für Mangelernährung – werden die Kosten über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernommen. Fragen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren behandelnden Arzt nach einer Verordnung.

Beraten wird ambulant in Praxen und Spitalambulatorien sowie stationär während eines Klinikaufenthalts. Eine passende Fachstelle in Ihrer Region finden Sie im Verzeichnis.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Ernährungsberatung oder ärztliche Abklärung. Bedarfsberechnung und Ernährungsplan gehören in fachkundige Hände.

Quellen: Schweizerischer Verband der Ernährungsberater/innen (SVDE), ESPEN-Leitlinien zur klinischen Ernährung, IDDSI-Framework sowie fachliche Empfehlungen zur Ernährung bei Dysphagie.